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Punkte - Flensburger Sünder Kartei wird entschärft |
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Der Plan: Punkte verfallen automatisch
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Essen - Die Eintragungen in das Zentralregister beim Flensburger Kraftfahrt
Bundesamt (KBA) sollen vereinfacht werden. Das Bundesverkehrsministerium
arbeitet mit Hochdruck an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach sollen
vorraussichtlich mit dem Inkrafttreten der Novelle ab Anfang 2012 Punkte für
Ordnungswidrigkeiten automatisch nach 3 Jahren gelöscht werden, auch wenn neue
Verstöße dazu-gekommen sind.
Bislang verjähren Punkte für geringfügige Vergehen nach 2 Jahren, wenn in dieser
Zeit keine Eintragung dazukommt. Maximal können bislang Punkte 5 Jahre stehen
bleiben. Dies führt immer wieder zu Verwirrung darüber, wieviel Punkte einzelne
Verkehrssünder haben. Vor allem aber gehe es bei dem Umbau um mehr Transparenz,
so das KBA. Viele Verkehrssünder wüssten nicht, wie sie sich über ihr
Punktekonto informieren könnten. Dabei sei eine Nachfrage schriftlich jederzeit
problemlos möglich.
Zurzeit sind rund 8,7 Millionen Autofahrer in Flensburg registriert, 75 Prozent
davon mit weniger als 8 Punkten. Der Trend geht durch Verstöße gegen das
Handy-Verbot am Steuer nach oben - 3,3 Millionen kamen 2008 dazu und nur 3,1
Millionen wurden getilgt. Das neue einfache Verfahren wurde vom
Kraftfahrt-Bundesamt entwickelt. In der schwarz-roten Regierung war es
umstritten, und auch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag steht es. Der neue
Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) steht dem Vernehmen nach persönlich hinter
einer möglichst schnellen Umsetzung der Reform.
In der Praxis bedeutet dies auch, dass notorische Raser, Drängler und
Rotlichtsünder dann innerhalb kürzerer Zeit ihre Punkte verlieren. Allerdings
ist dies nur eine absolute Minderheit. Mehr als 14 Punkte weisen nur 0,8 Prozent
der Einträge beim KBA auf. Nur einer von 10.000 Autofahrern verliert im Jahr
seinen Führerschein, weil er die Grenze von 18 Punkten erreicht.
Für Straftäter im Verkehr, etwa wegen Fahrerflucht verurteilte, verlängert sich
die tilgungsfrist. Bei Straftaten von 5 auf 6 Jahre, in Zusammenhang mit Alkohol
von 10 auf 12 Jahre.
Quelle: WAZ 17.11.2009
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