| MPU - WEKO GmbH Bochum |
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Sollen MPU Gespräche aufgezeichnet werden |
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Nachgefragt bei Bundesverkehrsminister Ramsauer
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Herr Minister,
sollen Gutachtergespräche bei einer MPU aufgezeichnet werden?
Die Medizinisch- Psychologische Untersuchung hat zu Recht eine abschreckende Wirkung auf Verkehrssünder.
Wir brauchen aber bei dem Verfahren so viel Offenheit und transparenz wie möglich. Wir müssen den Betroffenen
das Gefühl geben, dass im Interresse der Verkehrssicherheit geurteilt wird und nicht im stillen Kämmerlein
einsame Entscheidungen getroffen werden.
Ich halte deshalb die ADAC-Forderung einer möglichen Video- und Tonbandaufzeichnung für erwägenswert. Diese
Meinung teilen auch viele Vekehrsrechtsexperten. Der vergangene Verkehrsgerichtstag hat dieses Thema intensiv diskutiert,
will es momentan allerdings nicht weiterverfolgen. Klar ist aber:
Ich werde mich für mehr Transparenz einsetzen.
Herr Minister,
wann wird es eine rechtliche Möglichkeit geben, die Anordnung einer MPU anzufechten?
Die Anordnung einer MPU hilft den Verwaltungsbehörden, sich ihr Urteil zu bilden:
Hat der Verkehrssünder sein Verhalten geändert?
Diese Anordnung sollte auch künftig nicht selbstständig vor Gericht angefochten werden können.
Rechtliche Mittel sind nur bei der abschließenden Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde möglich,
etwa wenn diese den Führerschein nicht neu erteilt.
Quelle: 4/2010 ADAC Motorwelt
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