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Polizei (Drogen) - freie Fahrt - keine MPU ?!
(Drugwipes, wie genau sind die so genannten Drogenschnelltests)

 
Polizei (Drogen) - freie Fahrt
Mülheim, 11.08.2010, Alexander Neuhaus


Alkohol am Steuer, damit kennt sich so ziemlich jeder aus, doch kommt es zum Thema Drogen, sieht die Situation schon ganz anders aus.

"Vor zehn Jahren hatten wir vielleicht zwei Fälle von Drogen am Steuer im Jahr. Heute sind es schon mal fünf in der Woche", erzählt die Leiterin der Führerscheinstelle, Ulla Fitzner. In NRW gab es im letzten Jahr insgesamt knapp 6000 bewiesene Fälle von Drogen am Steuer. Wie ernst die Thematik mittlerweile von der Polizei genommen wird, hat kürzlich der Mülheimer Azubi Hendrik Matschke erfahren. Noch nie hat er in seinem Leben illegale Drogen auch nur probiert. Dennoch empfand die Polizei bei einer ihrer Verkehrskontrollen den 20-Jährigen als auffällig.

Gerötete Augen und verlangsamte Bewegung der Pupillen sei den Beamten aufgefallen. Konsequenz: Ein freiwilliger Drogenschnelltest, ein sogenannter Drugwipe, sollte Klarheit bringen. "Ich habe natürlich zugestimmt. Ich hatte ja nichts zu verbergen", erzählt Matschke, der mittlerweile beim Augenarzt war und dort ein Attest für seine Augeneigenschaften erhielt. Eine Ansicht, die vier Wochen später durch die Ergebnisse der Blutprobe Bestätigung fand. Umso überraschender, dass der Schnelltest positiv ausfiel. "Wann haben Sie das letzte mal Drogen konsumiert? habe die Polizei ihn gefragt. "Noch nie" war seine Antwort. Woraufhin der eigentlich ärgerliche Teil der Nacht für den Azubi begann. "Ist klar, und gegessen haben Sie auch noch nie", habe einer der Beamten erwidert. Wenig später sei er auf die Rückbank eines Streifenwagens gedrückt worden. "Ich habe mich gefühlt wie ein Verbrecher", erzählt er voller Unverständnis für den Umgang der Beamten. Über zwei Stunden wartete er auf den Amtsarzt. "Und wie komme ich nun nach Hause?" fragte er die Beamten. Das sei nicht ihr Problem und sein Auto dürfe er wegen des Verdachts auf Drogenkonsum acht Stunden nicht fahren. Problem: Schon um 5 Uhr hieß es: Aufstehen, die Arbeit ruft. Die Sperrfrist sei so nicht zulässig, erklärt Polizeisprecher Peter Elke. "Es kann sich dabei höchstens um eine Empfehlung handeln."

An der generellen Vorgehensweise der Kollegen sei indes nichts zu bemängeln. Es hätte zahlreiche Verdachtselemente, inklusive des als zuverlässig eingeschätzten Wipetests, gegeben. Dass die Polizei natürlich einen höflichen Umgang pflegen müsse, verstehe sich von selbst, so Elke. "Aber jeder hat mal einen schlechten Tag." Diesen gesteht auch Matschke den Beamten zu. Dass es jedoch auch nach der Entlastung durch die negative Blutprobe kein Wort der Entschuldigung gab, sei schon "enttäuschend."

Einen faktischen Nachteil gebe es durch den Drugwipe – ein Test, der Drogen mittels Speichel- oder Schweißtest kenntlich machen soll – definitiv nicht, befindet ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe. Immerhin hätte man in Zeiten ohne diesen Test direkt zur Blutprobe auf das Revier gemusst. Dennoch könnten in einem solchen Fall unter Umständen durchaus Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Beispielsweise für eine Taxifahrt, nicht jedoch für das reine Warten auf der Wache.

Drogen im Straßenverkehr sind ein kompliziertes und vielschichtiges Problem. "Die Unterteilung ist dabei zunächst recht simpel", erklärt der Leiter des Mülheimer Bürgeramtes Reinhard Kleibrink. Der Konsum von "harten" Drogen führe unmittelbar zum Verlust der Fahrerlaubnis. Dazu zählen Kokain, Heroin, LSD und Ecstasy. Ob der Konsument tatsächlich gefahren ist oder nicht, spiele in diesem Falle keine Rolle. "Der Führerschein ist erstmal weg", erklärt die Leiterin der Führerscheinstelle Ulla Fitzner.

Ist man erst einmal den Lappen los, ist es ein langer und vor allem sehr teurer Weg zurück hinters Steuer. In der Regel, so die Fachleute, müsse der mit Drogen Erwischte ein Jahr lang regelmäßig nachweisen, keine Drogen mehr zu konsumieren. Erst dann bestehe die Möglichkeit, durch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) den Beweis für seine Fahrtauglichkeit zu erbringen. "Und das wird ganz schön teuer", betont Kleibrink. Kosten von 2000 € können dabei entstehen. Ob Drogen oder Alkohol, immer gilt: Wird man am Steuer erwischt, zahlt man ein Bußgeld von mindestens 500 €.

Wirklich kompliziert wird die Lage erst beim Konsum von Cannabis. Grundsätzlich ist der Konsum von Drogen nicht illegal. Dennoch ergeben sich daraus natürlich Konsequenzen für die Fahrtauglichkeit. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2003 deutlich gemacht, dass nicht jeder im Blut messbare THC-Gehalt automatisch eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit darstellt; THC ist der Wirkstoff der Cannabispflanze. Die rechtlich relevante Grenze für die THC-Konzentration im Blut liegt seitdem bei einem Nanogramm pro Milliliter. Die Grenze soll laut Gericht sicherstellen, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung tatsächlich eine Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrers anzunehmen ist.

Dennoch bleibt ein Problem: Anders als beim Alkohol wisse der Cannabiskonsument nicht, wie viel Wirkstoff er zu sich nehme, erklärte Ulla Fitzner. Dementsprechend schwierig sei es für den Autofahrer abzuschätzen, ob er sich in einem Bereich bewegt, der ihn seinen Führerschein kostet. Dennoch, so betonte sowohl die Führerscheinstelle als auch die Polizei, wolle man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wer also mit "wenig" Cannabis erwischt wird, muss nicht direkt damit Rechnen, zum Drogentest aufgefordert zu werden. Es sei denn, er sitzt am Steuer, versteht sich.

Quelle: www.derwesten.de - Mülheim, 11.08.2010, Alexander Neuhaus

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