| MPU - WEKO GmbH Bochum |
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Merkblatt für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung |
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Ihre Fahrerlaubnis wurde entzogen.
Ein neuer Führerschein wird nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch neu erteilt. Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ein Antrag, der frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Bewerbers bei Antragstellung) gestellt werden kann.
Der Antrag ist auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen
(siehe unten) bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. In dem Antrag ist unbedingt die gewünschte Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Dabei ist zu beachten, dass nur noch die "neuen" Fahrerlaubnisklassen (Klasse A, A1, B, BE, M, L, T - entsprechend der "alten" Klasse 1 und 3 bis 3,5 t zGG; Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE - entsprechend der "alten" Klasse 2 und 3 über 3,5 t bis 7,5 t zGG) erteilt werden können.
Dem Antrag ist beizufügen:
- Personalausweis bzw. Reisepass.
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht.
- Sehtest einer anerkannten Sehteststelle (für die Klasse A, A1, B, BE, M, L und T) für alle anderen Klassen ein
Gutachten / Zeugnisse eines Augenarztes nach Formblatt.
- Nachweis über die Teilnahme am Unterricht in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (für die Klasse A, A1, B, BE, M, L und T) oder eine
Bescheinigung über die Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs" (für alle anderen Klassen). Dies gilt nur dann, wenn die
entzogene Fahrerlaubnis vor dem 01.08.1969 erteilt wurde.
- Führungszeugnis, bzw. Quittung über das beantragte Führungszeugnis, zu beantragen bei der für Sie zuständigen Behörde.
Das Führungszeugnis bitte auch erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
- Eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Muster der Fahrerlaubnisverordnung
(nur für die Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E).
Eine neue Fahrerlaubnis wird nur erteilt, wenn sich bei der Prüfung des Antrages keine Eignungsbedenken ergeben. Die Prüfung erstreckt sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen.
Vor Neuerteilnug der Fahrerlaubins ist ggfs. die Vorlage eines medizinisch- psychologischen Gutachtens bzw. ein ärztliches Gutachten anzuordnen, wenn der Bewerber z.B. gegen Strafgesetze oder verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, Bedenken an seiner körperlichen / geistigen Eignung bestehen oder wenn er unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente) am öffentlichen Straßenverkehr Teilgenommen hat.
Bei Fragen kurzer Rückruf unter 0234 / 95 80 960
oder nutzen Sie doch unser Kontaktformular.
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