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EU Führerschein im Ausland ohne MPU |
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EU Führerschein - EU-Führerschein
Führerschein oder nicht Führerschein, das ist hier die Frage! |
Viele Anbieter locken mit einem sogenannten EU Führerschein, doch was ist dran an dem EU Führerschein und was ist mit der 185 Tage Regelung zum EU Führerschein, gültig oder nicht?
Der EU Führerschein ist prinzipiell in allen EU Staaten gültig. Hat sich jedoch jemand in einem EU Staat etwas zu Schulden kommen lassen (z.B. in Deutschland), so muss er auch die Konsequenzen tragen, und ggf. eine MPU über sich ergehen lassen. Was er nach Ablauf der Speerfrist in Deutschland mit seinem EU Führerschein in einem anderen EU Mitgliedsstaat macht, steht hier nicht zur Diskussion.
Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland ohne MPU
Betreff: Der EU Führerschein - Der Führerscheintourismus
Der Fall:
Das Amtsgericht Frankenthal hatte einem Autofahrer Anfang 1998 wegen einer Trunkenheitfahrt die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Verwaltungsbehörde war angewiesen worden, vor Ablauf von neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Nach Ablauf der Sperrfrist war dem Verurteilten von einer niederländischen Behörde im August 1999 ein EU-Führerschein
ausgestellt worden.
Ende 1999 geriet der Autofahrer in eine Polizeikontrolle.
Von Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht wurde der niederländische Führerschein nicht anerkannt,
weil der Führerscheininhaber keinen Wohnsitz in den Niederlanden nachweisen konnte. Dies hätte vorausgesetzt,
dass der Führerscheinerwerber mindestens 185 Tage in den Niederlanden gewohnt hätte. Der Autofahrer mit dem
niederländischen EU-Führerschein wurde deshalb vom Amtsgericht Frankenthal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Urteil:
Der Verurteilte wandte sich an den Europäischen Gerichtshof.
Seine Klage hatte Erfolg. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass einem im Ausland erworbenen EU-Führerschein
die Anerkennung nicht deshalb verweigert werden dürfe, weil der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs des
Führerscheins keinen Wohnsitz in dem Land hatte, das den Führerschein ausgestellt hatte. Die Anerkennung des
ausländischen Führerscheins dürfe auch nicht deshalb versagt werden, weil die frühere Fahrerlaubnis entzogen worden war,
wenn die Sperrfrist zum Zeitpunkt der Neuerteilung bereits abgelaufen ist
(Urteil des EuGH vom 29.04.2004, Az.: C-476/01, DAR 2004, 333).
Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines EU-Führerscheins:
Wer meint, im Ausland preiswert einen EU-Führerschein sogar ohne MPU erwerben zu können, sollte sich über folgende Punkte klar werden:
- Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs betrifft nur Fälle, in denen der ausländische Führerschein nach Ablauf
der in Deutschland verhängten Sperrfrist erworben wurde. Wer mit einem vor Ablauf der Sperrfrist ausgestellten
EU-Führerschein fährt, macht sich nach wie vor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
- Vorraussetzungen für den rechtswirksamen Erwerb eines EU-Führerscheins in einem EU-Staat ist, dass der
Führerscheininhaber mindestens 185 Tage im Kalenderjahr dort gewohnt hat.
- Nachdem vorliegenden Urteildarf einem nach Ablauf der Sperrfrist ausgestellten EU-Führerschein in Deutschland
die Anerkennung nicht deshalb versagt werden, weil der Führerscheininhaber einen Wohnsitz im Ausland nicht
nachweisen kann. Das bedeutet, dass er zunächst mit seinem "Ferienführerschein" in Deutschland fahren
kann, ohne dass er deshalb wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden kann.
- Gerät er allerdings in eine Polizeikontrolle, wird die Polizei bei Vorlage eines EU-Führerscheins genauestens
überprüfen, ob die deutsche Fahrerlaubnis zuvor einmal entzogen wurde.
- Wäre dem Betreffenden in Deutschland die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist ohne MPU wiedererteilt worden,
wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich anerkannt. Möglich ist, dass der Behörde des Ausstellungsstaats
die Umgehung des Wohnsitzerfordernisses mitgeteilt wird mit der Aufforderung, den rechtswidrig erteilten Führerschein
einzuziehen.
- Hätte der Betreffende die Fahrerlaubnis erst nach einer MPU wieder erhalten, werden regelmäßig Zweifel an der
Fahreignung vorliegen mit der Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Betreffenden auffordern wird, binnen einer
Frist seine Fahreignung durch eine MPU nachzuweisen. Kommt der Betreffende dieser Aufforderung nicht innerhalb der
Frist nach oder besteht er die MPU nicht, wird dies i EU-Führerschein vermerkt. Fährt er dennoch weiterhin mit dem
EU-Führerschein im Inland, macht er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Zusammenfassung:
Mit einem nach Ablauf der Sperrfrist im Ausland erworbenen EU-Führerschein kann man im Inland fahren, ohne deshalb
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft zu werden.
Gerät man allerdings in eine Polizeikontrolle oder wird man in einen Unfall verwickelt, muss man mit einer strengen
Überprüfung rechnen, ob der EU-Führerschein auf loyalem Wege rechtswirksam erworben wurde, oder nicht.
Wenn nicht, und gerade bei einer Verwicklung in einem Unfall...
Bei Fragen kurzer Rückruf unter 0234 / 95 80 960
oder nutzen Sie doch unser Kontaktformular.
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www.mpu.de
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