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Fuehrerschein Nummer Zwei gilt nicht |
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EU-Gericht stopft Schlupfloch. Verkehrssünder verlor Erlaubnis nach Fahrt unter Drogeneinfluss und machte neue Prüfung in Tschechien.
Brüssel - Erneut stopfen EU-Richter ein Schlupfloch für Verkehrssünder. Einen deutschen Autofahrer, dem der deutsche Führerschein
wegen Fahrens unter Drogeneinfluss abgenommen wurde, wird nun auch der "zweite", tschechische Führerschein für deutsche Straßen aberkannt.
Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Zwar müsse ein Führerschein der im EU-Ausland ausgestellt wurde,
grundsätzlich auch im Inland anerkannt werden. Dies sei aber bei der Verhandlung vor dem Landgericht Siegen nicht der Fall.
Polizeikontrolle
Der Fahrer habe den tschechische Führerschein erworben, als in Deutschland schon ein Verfahren lief, ihm die deutsche Fahrerlaubnis zu entziehen.
Erst nach Ablauf der deutschen Sperrfrist, so der EuGH, hätte der tschechische Führerschein anerkannt werden können.
Die Argumentation, der Fahrer habe die Prüfung in Tschechien abgelegt, bevor das Fahrverbot in Deutschland rechtskräftig wurde,
akzeptieren die Richter nicht. Auslöser war eine Polizeikontrolle am 18. September 2004. W. saß unter Einfluss von Haschisch und Amphetaminen
am Steuer, weshalb am 17. November ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde. Aber just einen Tag zuvor, am 16. November, hatte W. bereits im
tschechischen Karlovy Vary die Fahrprüfung für einen zehn Jahre gültigen Führerschein bestanden.
Der Androhung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 7. Januar 2005, er müsse wegen der Drogenfahrt noch einmal eine Führerscheinprüfung ablegen,
glaubte W. offenbar gelassen entgegensehen zu können. Und so gab er 2005 seinen deutschen Führerschein beim Ordnungsamt des Kreises ab.
W.'s Pech:
Am 6. Januar 2006 geriet er erneut in eine Verkehrskontrolle. Doch den tschechischen Führerschein erkannte die Polizei nicht an - ein halbes Jahr später
verurteilte das Amtsgericht Siegen W. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bei der Berufung am Landgericht Siegen argumentierte er, sein tschechischer
Führerschein sei EU-weit gültig. Darum baten die deutschen Richter den EuGH um höchstrichterliche Entscheidung.
Ergebnis: Führerschein aberkannt.
Quelle: WAZ 20.11.2008
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