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Fuehrerschein Tourismus eingeschränkt |
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Der Europäische Gerichtshof hat den Führerschein Tourismus in der EU eingeschränkt. Zwar muss ein EU-Staat Fahrerlaubnisse
aus anderen Mitgliedsstaaten grundsätzlich anerkennen. Das gilt aber nicht, wenn ein Führerschein im EU-Ausland während der Sperrfrist
nach einem Führerscheinentzug im Heimatland erworben wird. Die Luxenburger Richter entschieden nun, dass Deutschland den
tschechischen Führerschein eines Autofahrers auch nicht anerkennen müsse, der noch vor dem Entzug seines deutschen Führerscheins
eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hatte. Der Mann war der Polizei bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss aufgefallen.
Während sein Verfahren um ein Fahrverbot lief, erwarb er in der Tschechischen Republik einen neuen Führerschein. Ein ausländischer
EU-Führerschein wird also nur unter der Voraussetzung anerkannt, dass er erst nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erworben wurde.
Quelle: FAZ 20.11.2008
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