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MPU - Verkehrsrecht, das ist neu in 2007 |
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Höhere Bußgelder für Raser, NULL Promille für Fahranfänger, ... |
Wer zu schnell, unter Alkohol oder Drogeneinfluss fährt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen.
Die Bußgelder für Raser sollen 2007 empfindlich erhöht werden, ebenso sollen die Strafen bei Alkohol
oder Drogen am Steuer zusätzlich erhöht werden. Weiterhin müssen Knöllchen aus dem Ausland künftig bezahlt
werden, für Fahranfänger kommt die Null Promille Grenze, ... - im folgenden kurz die 5 wichtigsten bzw. die meist
nachgefragtesten Neuerungen:
Führerschein-Tourismus
Aus für den Führerschein Touristen:
Wer nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt in Deutschland den Führerschein verliert, kann nicht mehr wie bisher auf
das Ausland ausweichen, um dort eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen. Die dritte EU-Führerscheinrichtlinie sieht
zwar grundsätzlich die Anerkennungspflicht von Führerscheinen innerhalb Europa vor, aber nicht bei Rechtsmissbrauch!
Wenn z.B. ein Fahrer im EU-Ausland seinen Führerschein erwirbt, um die Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU)
in Deutschland zu umgehen, muss diese Fahrerlaubnis - nach Umsetzung der EU-Richtlinie - von den deutschen Behörden
nicht mehr anerkannt werden.
Null Promille für Fahranfänger
Absolutes Alkoholverbot für Führerscheinneulinge, denn für alle Fahranfänger unter 25 Jahren ist die Einführung
der Null Promille Grenze geplant. Sie gilt dann während der zweijährigen Probezeit. Das soll dazu beitragen,
die dramatischen Unfallzahlen zu reduzieren (im Jahre 2005 waren es mehr als 8.000 Tote und fast 65.000 Verletzte).
Höhere Bußgelder
Erst vor wenigen Monaten wurden die Strafen für Drängler drastisch erhöht. Nun soll an der Bußgeldschraube
gerade bei Rasern, Alkohol oder Drogen am Steuer drastisch gedreht werden. Die Verkehrsminister der Bundesländer
wollen mit den Erhöhungen aber im geltenden Rahmen bleiben, also maximal 1.000,- € für Temposünder und
maximal 1.500,- € für Alkohol- und Drogenfahrten.
Bundesminister Wolfgang Tiefensee würde die Bußgeldrahmen gerne verdoppeln, um solche Delikte härter zu bestrafen,
denn gerade hierbei handelt es sich nicht gerade um sog. Kavaliersdelikte. Für diese Pläne hat der Minister
jedoch bislang keine Mehrheit gefunden.
Auslandknöllchen
Verkehrssünden im Ausland bleiben nun nicht mehr folgenlos. Vorraussichtlich werden ab Herbst 2007 auch
ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt, wenn die zu Vollstreckende Summe mindestens 70,- € beträgt.
Wer also im Ausland ein Knöllchen bekommt und nicht direkt vor Ort abkassiert wird, muss damit rechnen, dass er zu
Hause zur Kasse gebeten wird. Das gilt dann Möglicherweise auch für Knöllchen die schon älter sind, denn da der
EU-Rahmenbeschluss kein Rückwirkungsverbot enthält, ist das Eintreiben von bereits bestehenden und rechtkräftigen
Bußgeldern nicht ausgeschlossen.
Unfall im Ausland
Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union wird die Regulierung von Unfällen
auch in diesen Ländern einfacher. Sachschäden können, wie generell bei Unfällen innerhalb der EU, von zu
Hause aus geltend gemacht werden. Beim Zentalaufruf der Autoversicherer (Tel.: 018025026 / 0,06€/Anruf), erfahren
Sie welcher Versicherer in Deutschland als Schadenregulierungsbeauftragter zuständig ist. Eine weitere Neuerung trifft
die Gesamte EU:
Wenn es im Ausland gekracht hat, kann der Geschädigte jetzt in seinem Heimatland die KFZ-Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners verklagen. Es gilt jedoch das Recht des Unfalllandes.
Bei Fragen kurzer Rückruf unter 0234 / 95 80 960
oder nutzen Sie doch unser Kontaktformular.
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www.mpu.de
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