| MPU - WEKO GmbH Bochum |
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Überprüfung der Kraftfahreignung |
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Vollzug des Strassenvekehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) |
Der griechische Führerschein sollte helfen, die MPU zu umgehen.
Doch lesen Sie selbst was am 03.11.2005 mit der Post kam:
Sehr geehrter Herr M.
Sie wurden mit Bescheid der Stadt Plauen vom 27.09.2005 beauftragt, der
Fahrerlaubnisbehörde bis zum 31.12.2005 zwecks Nachweis Ihrer
Kraftfahreignung ein positives Gutachten einer amtlich anerkannten
Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung vorzulegen.
Bis heute haben Sie trotz Terminfestsetzung 14.10.2005 noch nicht einmal
die Einverständniserklärung ausgefüllt zurückgeschickt.
Damit kann durch die Behörde keine Beauftragung einer Begutachtungsstelle
erfolgen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen nach Fristablauf ohne Vorlage
des Gutachtens unverzüglich das Recht aberkannt wird, von Ihrem
griechischen Führerschein in Deutschland Gebrauch zu machen (dies
entspricht der Entziehung der Fahrerlaubnis). Gleichfalls wird der
griechische Führerschein eingezogen und über das Kraftfahrt Bundesamt
Flensburg der Ausgangsbehörde in Griechenland zugestellt.
Der Einzug des Führerscheins erfolgt ggf. unter Androhung von
Zwangsmaßnahmen.
Herr M. tätigte daraufhin ein ausführliches Gespräch mit der zuständigen
Stelle, jedoch erhielt er dann per Post am 10.11.2005 folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr M.
ich mache Sie darauf aufmerksam, dass trotz unseres Gesprächs von
vergangener Woche bis heute die Einverständniserklärung für die
Begutachtung und die Angabe der gewählten Begutachtungsstelle aussteht.
Bei weiterer Verzögerung ist abzusehen, dass unter Berücksichtigung des
bereits am Jahresende fälligen Vorlagetermins für das Gutachten sich der
angeordnete Termin auch bei einer Anmeldung dann nicht mehr einhalten
lässt.
Bei den Begutachtungsstellen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich,
insbesondere auch unter Beachtung des Jahresabschlusses.
Sie wurden bereits darüber in Kenntnis gesetzt, dass Ihnen im Falle der
Nichtvorlage eines positiven Gutachtens unverzüglich das Recht aberkannt
wird, von Ihrem griechischen Führerschein auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen und dass der Führerschein
eingezogen wird.
Bei Fragen kurzer Rückruf unter 0234 / 95 80 960
oder nutzen Sie doch unser Kontaktformular.
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www.mpu.de
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