| MPU - WEKO GmbH Bochum |
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Doch keine Umgehung der MPU |
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Bezogen auf das Urteil des OVG M-V Az.: 1M 46/06 |
Das Urteil:
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH), wonach innerhalb der EU Führerscheine unbedingt anerkannt werden müssen,
ist kein Freibrief für Alkohol- oder Drogensünder. Wer den Führerschein in einem anderen EU-Land macht, um die
Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen riskiert, dass dieser in Deutschland nicht bedingungslos akzeptiert
wird. So hat z.B. das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (OVG M-V) entschieden, dass bei rechtsmissbräuchlichem
Erwerb der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, etwa nach einer Alkoholfahrt, deutsche Behörden die MPU verlangen können.
(Az.: 1M 46/06).
Rechtssicherheit soll 2007 die dritte EU-Führerschein-Richtlinie bringen.
Bei Fragen kurzer Rückruf unter 0234 / 95 80 960
oder nutzen Sie doch unser Kontaktformular.
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www.mpu.de
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