Alkohol – Alkoholauffälligkeit – Alkoholabstinenz
Ist bei Ihnen eine MPU aufgrund einer Alkoholauffälligkeit angeordnet worden, haben Sie zum einen die Möglichkeit der absoluten Alkoholabstinenz, Sie können aber auch einen Nachweis über „kontrolliertes Trinken“ erbringen, um ein positives MPU-Gutachten zu erlangen. Im Rahmen unserer Trainingsprogramme bieten wir die Analyse von Leberwerten und Haaren, sowie ein Urinscreening an.
Kontrolliertes Trinken
kann über den medinzinischen Nachweis der Leberwerte bestätigt werden. Dieser Nachweis kann durch Ihren Hausarzt oder über WEKO erbracht werden. Die erforderliche charakterliche Eignung erarbeiten Sie mit uns zusammen im Trainingsprogramm.
Abstinenz
wird seit 2009 über die sogenannte EtG-Kontrolle erbracht. Dabei handelt es sich um ein Nachweisverfahren für Ethylglucuronid, einem Abbauprodukt von Ethanol, dass der Körper erst nach dem Alkoholkonsum ausscheidet. Somit kann bestätigt werden, ob vor einiger Zeit Alkohol im Körper vorhanden war.